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Wem gehört Ihre Website?

Was auf Ihren Namen laufen sollte, und wie Sie es selbst prüfen

„Domain und Konten laufen auf Ihren Namen, nicht auf meinen“ steht auf meiner Leistungsseite. Das klingt selbstverständlich. Die DENIC, bei der alle .de-Adressen registriert sind, schreibt aber selbst, dass es anders vorkommt: Dann läuft die Domain eines Betriebs auf die Webagentur.

Auffallen tut das erst, wenn es darauf ankommt. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie selbst nachsehen, was zu einer Übergabe gehört und wann es auch in Ordnung ist, wenn nicht alles auf Ihrem Namen steht.

Woraus besteht eine Website eigentlich?

Was Sie im Browser sehen, ist nur das sichtbare Ende. Dahinter stehen mehrere Dinge, oft bei verschiedenen Anbietern: die Adresse, der Server, die Postfächer, die Dateien der Seite und Ihr Eintrag bei Google.

Das ist wie bei einer Werkstatt. Tor, Büro, Lager und Briefkasten gehören zum selben Betrieb, und trotzdem hat jedes seinen eigenen Schlüssel. Wer den fürs Tor hat, hat nicht automatisch den zum Briefkasten. Bei einer Website ist das genauso, nur sieht man die Schlüssel nicht.

Der wichtigste Schlüssel ist die Domain. An ihr hängt nicht nur, unter welcher Adresse man Ihre Seite findet, sondern auch, wo Ihre Mails ankommen. Das legen die MX-Einträge in den Einstellungen der Domain fest. Wer diese Einstellungen ändern kann, bestimmt also auch, in welchem Postfach eine Mail an info@ihre-firma.de landet.

Warum sollte alles auf Ihren Namen laufen?

Weil im Ernstfall zuerst zählt, wer eingetragen ist. Nicht, wer die Rechnung bezahlt, und nicht, wer die Seite gebaut hat. Solange sich alle verstehen, merkt das niemand. Gibt es Streit, müssen Sie das, was vereinbart war, erst einfordern.

Genau genommen besitzt übrigens niemand eine Domain. Der eingetragene Inhaber hat aus dem Vertrag mit der DENIC ein Nutzungsrecht, das laut Bundesverfassungsgericht als Vermögenswert geschützt ist. „Gehört“ heißt hier also: Sie stehen als Inhaber drin.

Stellen Sie sich die Teile als Schlüssel an einem Brett vor. An jedem hängt ein Anhänger mit denselben drei Fragen.

  • Domain
    WAS IST DAS
    Ihre Adresse im Netz, etwa ihre-firma.de. Auch die Mailadressen hängen daran.
    AUF WESSEN NAMEN
    Ihr Betrieb, bei der DENIC als Inhaber eingetragen.
    SO PRÜFEN SIE ES
    Mit der Domainabfrage der DENIC, dazu gleich mehr.
  • Hosting
    WAS IST DAS
    Der Platz auf einem Server, von dem aus Ihre Seite im Netz steht.
    AUF WESSEN NAMEN
    Ihr Betrieb, wenn Sie den Server selbst mieten.
    SO PRÜFEN SIE ES
    Können Sie sich selbst einloggen, ohne jemanden zu fragen?
  • E-Mail
    WAS IST DAS
    Die Postfächer für info@ihre-firma.de.
    AUF WESSEN NAMEN
    Ihr Betrieb, mit eigenem Zugang zur Verwaltung.
    SO PRÜFEN SIE ES
    Können Sie selbst ein Postfach anlegen oder ein Passwort zurücksetzen?
  • Dateien der Seite
    WAS IST DAS
    Texte, Bilder und der Code, aus dem die Seite besteht.
    AUF WESSEN NAMEN
    Bei Ihnen, als vollständige Kopie.
    SO PRÜFEN SIE ES
    Bitten Sie darum. Kommt ein vollständiger Ordner, bei WordPress samt Datenbank, haben Sie eine Kopie. Bei einem Baukasten geht das oft nicht.
  • Google-Unternehmensprofil
    WAS IST DAS
    Ihr Eintrag in Suche und Maps, mit Telefon, Öffnungszeiten und Bewertungen.
    AUF WESSEN NAMEN
    Sie, als primärer Inhaber. Ein Dienstleister kann Administrator sein.
    SO PRÜFEN SIE ES
    Im Profil unter Einstellungen, „Personen und Zugriff“.
  • Weitere Zugänge
    WAS IST DAS
    Etwa die Google Search Console, in der Google meldet, wo es bei Ihrer Seite hakt.
    AUF WESSEN NAMEN
    Sie, als bestätigter Inhaber. Dienstleister als Nutzer.
    SO PRÜFEN SIE ES
    In der Search Console unter „Nutzer und Berechtigungen“.
Sechs Schlüssel einer üblichen Firmenwebsite. Manche Betriebe haben weniger, manche mehr, etwa für eine Terminbuchung.

Wie finden Sie heraus, wem Ihre Domain gehört?

Für .de-Adressen hat die DENIC eine öffentliche Domainabfrage unter webwhois.denic.de. Dort sehen Sie, welcher Anbieter Ihre Domain verwaltet. Läuft sie auf eine Firma oder einen Verein, stehen dort auch Name, Anschrift, E-Mail und Telefon des Inhabers. Läuft sie auf eine Privatperson, bleiben diese Angaben verborgen. Das kann auch Einzelunternehmer betreffen.

Für diesen Fall gibt es die Selbstauskunft. Sie wählen in derselben Abfrage „Informationen zum Domaininhaber“ und geben Postleitzahl oder E-Mail-Adresse ein. Die DENIC schickt dann einen Link an die E-Mail-Adresse aus den Domaindaten. Steht dort die der Agentur, kommt er bei der Agentur an. Auch das ist eine Antwort.

Eine Falle noch: Wer die Rechnung bekommt, ist Vertragspartner des Anbieters, aber nicht unbedingt Inhaber. Und für .com und andere Endungen ist die DENIC nicht zuständig. Dort fragen Sie Ihren Anbieter schriftlich, wer eingetragen ist.

Was passiert, wenn die Agentur nicht mehr erreichbar ist?

Das kommt vor, ohne dass jemand etwas Böses will. Der Webdesigner geht in Rente, der Bekannte zieht weg. Bei einem Einzelnen wie mir kann das genauso passieren. Wie ich damit umgehe, steht in Ein Ansprechpartner. Was Sie dann tun können, hängt an einer Frage: Wer ist eingetragen?

Die Domain läuft auf Sie. Dann ziehen Sie zu einem anderen Anbieter um. Das Passwort dafür, die AuthInfo, erzeugt normalerweise der bisherige Anbieter. Kommen Sie dort nicht weiter, fordert der neue es bei der DENIC an. Die schickt es per Einschreiben an die Anschrift in den Domaindaten. Das kostet beim Anbieter eine Gebühr und klappt ohne die Agentur, sofern die Anschrift stimmt.

Die Domain läuft auf die Agentur. Dann kann die DENIC nach eigener Aussage nichts für Sie tun. Einen Inhaberwechsel gibt es nur, wenn der bisherige Inhaber mitmacht. Ob er das muss, hängt an der Vereinbarung, und das klärt ein Anwalt.

Der Anbieter hört auf. Dann schreibt die DENIC dem Inhaber einen Brief mit einem persönlichen Passwort und gibt ihm einen Monat Zeit. Er kann zu einem neuen Anbieter umziehen, die Domain löschen lassen oder sie gegen Gebühr von der DENIC selbst verwalten lassen. Kommt der Brief nicht an, weil die Anschrift veraltet ist, kündigt die DENIC per E-Mail, und die Domain wird gelöscht.

Im Ernstfall kommt Post. Die Frage ist nur, an welche Adresse.

Beim Google-Profil können Sie die Inhaberschaft anfordern, ein Ergebnis ist aber nicht versprochen. Google verlangt allerdings von Agenturen, dass ihre Kunden immer Inhaber oder Mitinhaber sind. In der Search Console kann sich selbst als Inhaber bestätigen, wer die Einstellungen der Domain oder die Dateien der Seite ändern kann. Die Zustimmung der Agentur braucht es dafür nicht.

Was gehört zu einer sauberen Übergabe?

Eine Übergabe ist fertig, wenn Sie jeden Schlüssel selbst in der Hand haben. Dazu gehört:

  • Die Domain auf Ihren Betrieb. Bei einer GmbH auf die Firma mit vollem Namen samt Rechtsform, als Einzelunternehmer auf Sie selbst. Und mit einer Anschrift, die stimmt.
  • Eigene Zugänge. Für Domain und E-Mail je ein Login auf Ihren Namen, fürs Hosting auch, wenn Sie den Server selbst mieten. Passwörter, die der alte Dienstleister kennt, ändern Sie danach.
  • Gesicherte Postfächer. Beim Anbieterwechsel zieht nur die Domain um. Die Postfächer ziehen nicht mit und die MX-Einträge, die festlegen, wohin Ihre Mails gehen, auch nicht. Alte Mails werden deshalb vorher gesichert, die Postfächer neu angelegt und die Einträge neu gesetzt. Liegen Ihre Postfächer bei Google Workspace oder Microsoft 365, bleiben sie, wo sie sind. Dann müssen nur die Einträge mit.
  • Aufgeräumte Google-Konten. Beim Unternehmensprofil sind Sie primärer Inhaber. Das kann Ihnen nur der bisherige primäre Inhaber übertragen, und neue Inhaber warten laut Googles Hilfe derzeit sieben Tage, bis sie alles verwalten können. Planen Sie dafür eine Woche ein. In der Search Console sind Sie bestätigter Inhaber. Wer dort gehen soll, wird entfernt, und seine Bestätigungen, etwa eine hochgeladene Datei, werden gelöscht. Sonst kann er sich neu bestätigen.

In Kein Baukasten steht, dass Ihre Domain beim Wechsel bleibt. Das stimmt, solange Sie als Inhaber eingetragen sind. Pflege und Kosten nach dem Start sind eine eigene Frage und bekommen einen eigenen Beitrag.

Wann ist es in Ordnung, wenn es nicht auf Sie läuft?

Öfter, als es bis hierher klingt. Drei Fälle:

Mitarbeiten ist nicht besitzen. Ihr Webdesigner braucht Zugänge, etwa als Administrator in Ihrem Google-Profil. Das ist normal, solange Sie ihm den Zugang wieder nehmen können, ohne ihn zu fragen.

Gemietete Technik. Wer Hosting und Pflege als Dienstleistung bucht, liegt mit seiner Seite auf dem Server des Dienstleisters. Das ist wie beim Gerüst: Es steht an Ihrem Haus und gehört trotzdem dem Gerüstbauer. Es passt, solange die Domain auf Sie läuft und Sie eine Kopie der Dateien haben.

Bewusst so vereinbart. Wer fast alles an eine Agentur gibt, kann damit gut fahren. Dann sollte aber schriftlich stehen, wer Inhaber der Domain ist und was bei einer Kündigung passiert. Nur beim Google-Profil bleiben Sie laut Google in jedem Fall Inhaber oder Mitinhaber.

Nicht in Ordnung ist nur eins: dass im Betrieb niemand weiß, wo die Schlüssel hängen. Das sage ich Ihnen im Gespräch genauso.

Kurz gesagt: Ihre Website gehört Ihnen so weit, wie Sie als Inhaber eingetragen sind. Sehen Sie nach, solange dort noch jemand ans Telefon geht.

Sie werden aus dem Eintrag nicht schlau? Schicken Sie mir Ihre Adresse an hallo@wangler.studio oder über das Formular, ich schaue es mir an. Antwort meist am selben Tag.

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